Politik im Dänemark-Lexikon

Dänemark ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Hier ist die Königin die Repräsentantin des ganzen Landes sowie das Oberhaupt der Kirche Das Parlament und der Premierminister werden bei den Neutralitätsbemühungen unterstützt. Die insgesamt 179 Abgeordneten werden in demokratischen Wahlen gewählt. Auch die Minderheiten der Menschen, die in Grönland und der Inseln von Faröe leben, haben jeweils 2 Abgeordnete im Folketing, welche deren Interessen vertreten. Ein Premierminister muss mit der einfachen Mehrheit von dem Parlament unterstützt werden. Dann kann er von der Königin in seine Funktion berufen werden. So können auch Abgeordnete aus verschiedenen politischen Minderheiten an die Macht gelangen. Sollten sie natürlich die Zustimmung durch die Vertreter anderer Parteien haben. Ein Kabinett untersteht dem Premierminister. Es stellt die eigentliche Regierung Dänemarks dar. Will dieses Parlament Gesetze erlassen, braucht es die Zustimmung von der Königin, was aber umgekehrt genauso gilt. Hierunter fallen auch Kriegerklärungen sowie Friedensverträge. Zur Zeit wird Dänemark von einer kleinen Minderheit regiert. Die Dänische Volkspartei duldet jene Regierung. Sie schaut aber, dass die auf Neutralität bedachte Außenpolitik des Landes konsequent beibehalten wird. In Dänemark werden die Abgeordneten aller 4 Jahre neu gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle Einwohner des Landes, die über 18 Jahre alt sind. Einzigartig in Dänemark ist, dass die Richter nicht zum Staatsapparat gehören, weil sie nicht von einer Regierung entlassen werden können. Ein Gerichtsurteil kann aber dazu führen, dass sie den Posten wieder verlassen müssen. So ist sichergestellt, dass der Staat keinen Einfluss auf das Urteil nehmen kann. Das kleine Dänemark ist Mitglied der NATO als auch der Europäischen Union. Es versucht dort, seine auf Neutralität ausgelegten Interessen einzubringen.

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